Internethandel
Arglosigkeit im Umgang mit dem Internet hat schon so manchem allzu gutgläubigen Nutzer eine böse Überraschung beschert. Auch kriminelle Organisationen wissen um die Vorteile des Internets. Aus Leichtgläubigkeit fallen unzählige Patienten, die apothekenpflichtige Arzneimittel aus (vermeintlich) privater Hand über eBay oder andere Marktplätze beziehen oder die auf eine der unzähligen „Spam“-E-Mails, mit denen insbesondere Potenzmittel beworben werden, eingehen, herein und kaufen über die beworbenen Webseiten Arzneimittel.
Aus rechtlichen und politischen Gründen wurde der Internet- bzw. Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erheblich liberalisiert. Selbstverständlich gibt es seriöse und vertrauenswürdige Internet-Apotheken – leider aber ebenso selbstverständlich tummeln sich im Netz eine Vielzahl schwarzer Schafe. Der „Service“ dieser kriminellen Anbieter kann sogar vorteilhaft erscheinen – insbesondere bei Produkten, die mit einem gewissen „Schamfaktor“ verbunden sind, wie etwa bei Potenzmitteln. Bei diesen Anbietern bekommen die Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel nämlich auch ohne Vorlage des Rezepts ihres Arztes. Einige der Potenzmittelfälschungen wirken. Da allerdings die Fälschung meist andere Wirk- und Zusatzstoffe als angegeben enthält, macht sich der Patient zum ungeschützten „Versuchskaninchen“ und geht nicht absehbare gesundheitliche Risiken ein.
Bedenken Sie: Was Sie bei unseriösen Anbietern als vermeintliches Originalprodukt oder als angeblich mit einem bestimmten Medikament gleichwertiges Produkt (Generikum) erhalten, ist Ihr Geld nicht wert und für Ihre Gesundheit beziehungsweise die Ihrer Angehörigen höchst gefährlich!
Übrigens: Die Einfuhr von Arzneimitteln durch Privatpersonen per Postversand aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist generell verboten und kann zu behördlichen Bußgeldern führen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Woran erkenne ich eine seriöse Internetapotheke?
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hält seit dem 21. April 2009 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Versandapothekenregister sowie ein damit verknüpftes Sicherheitslogo bereit. In diesem Register werden die Apotheken erfasst, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 AMG) und die ihr Einverständnis zum Eintrag in das Versandapothekenregister gegeben haben. Mehr Informationen, insbesondere die Namen und Internetadressen der erfassten Apotheken, finden Sie unter www.dimdi.de.
Auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie weitere Tipps zur Nutzung von Versandhandel und eCommerce mit Arzneimitteln sowie viele nützliche Informationen zum Thema „Versandhandel“.
Eine Warnliste, auf der verdächtige Online-Anbieter im Einzelnen benannt sind, wird in den USA von der National Association of Boards of Pharmacy® (NABP) unter www.nabp.net bereitgestellt (Rubrik: Internet Pharmacies/Buying Medicine Online/Not Recommended). Bitte beachten Sie: Eine solche Liste kann leider niemals vollständig sein!
